Wir helfen gerne bei der technischen und organisatorischen Umsetzung der Verordnung in Ihrem Unternehmen oder Betrieb. Mit dem Stichtag 25.05.2016 trat die DSVGO (europäische Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft. Diese ist ab dem 25.05.2018 durch jedes Unternehmen innerhalb der EU zwingend umzusetzen, sofern es personenbezogene Daten, wie etwa Mitarbeiterdaten oder Kundendaten erfasst, speichert oder verarbeitet. Deshalb sind selbst kleine Unternehmen von dieser strengen Verordnung betroffen. Hohe Bußgelder sollen einen Anreiz schaffen, sich an die Verordnung zu halten.
Die DSGVO ist zu komplex, um sie in aller Kürze vorzustellen. Exemplarisch soll hier die Löschpflicht personenbezogener Daten angesprochen werden. Es gibt gemäß Verordnung viele Gründe, die dazu führen können, dass solche Daten unverzüglich zu löschen sind. Z.B. wenn eine Person der Speicherung ihrer Daten widerspricht oder wenn die Daten nicht länger für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, gebraucht werden. Die Löschung hat dann ohne Verzögerung zu erfolgen. Dies klingt zwar nicht besonders schwierig aber diese Daten müssen dann, sofern vorhanden, auch aus E-Mails, Sicherungskopien, Archiven, verschlüsselten Archiven, Datenbanken, Datenbeständen in branchenspezifischer Software, CRM, Kundenlisten uvm. gelöscht werden.
Um den aus der DSGVO resultierenden neuen Pflichten zu genügen, bedarf es eines Konzeptes. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Löschung personenbezogener Daten nur einen Punkt im Forderungskatalog der DSGVO ausmacht. Vollumfängliche Informationen über resultierende Pflichten erhalten Sie etwa bei Ihrer Industrie- und Handelskammer – von uns erhalten Sie Unterstützung auf technischer und ggf. organisatorischer Seite bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen, Ihrer Kanzlei, Ihrer Praxis. Unsere Empfehlung: Geben Sie Abmahnanwälten und Bußgeldern keine Chance und halten Sie sich an die Verordnung.